Allgemeine Geschäftsbedingungen der Diversity Factory GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Diversity Factory GmbH                   

§ 1 Geltungsbereich & Form

(1)     Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Kund*innen („Auftraggeber*innen“). Die AGB gelten nur, wenn Auftraggeber*innen Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2)     Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen bzw. jedenfalls in der der*dem Auftraggeber*innen zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass die Diversity Factory GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss, soweit es sich beidseitig um ein Handelsgeschäft handelt.

(3)     Die AGB der Diversity Factory GmbH gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber*innen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Diversity Factory GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Diversity Factory GmbH in Kenntnis der AGB der Auftraggeber*innen den Auftrag an sie vorbehaltlos ausführe.

(4)    Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit den Auftraggeber*innen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5)     Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen der Auftraggeber*innen in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(6)     Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss – Leistungserbringung – Mitwirkungspflicht der Auftraggeber*innen

(1)      Die Angebote und Preise der Diversity Factory GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die Diversity Factory GmbH den Auftraggeber*innen Broschüren, sonstige Leistungsbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen die Diversity Factory GmbH sich im Übrigen Eigentums- und Urheberrechte vorbehalte.

(2)     Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung des Auftragsformulars durch die Auftraggeber*innen und durch die Diversity Factory GmbH.

(3)     Die Diversity Factory GmbH stellt zur Erbringung der Leistung geeignete Fachkräfte zur Verfügung. Dies können Mitarbeitende der Diversity Factory GmbH selbst oder für die Diversity Factory GmbH freiberuflich tätige Personen sein. Die Diversity Factory GmbH behält sich vor, ggf. Fachkräfte im Verlauf eines Auftrags auszutauschen, wenn dies interne Planungen erforderlich machen.

(4)     Auftraggeber*innen haben die Leistungen der Diversity Factory GmbH durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er werden insbesondere die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung gestellt sowie der Diversity Factory GmbH oder deren Mitarbeitenden, Beauftragten oder Subunternehmern zu den üblichen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglicht, wenn dies erforderlich ist. Darüber hinaus sichert die Auftragnehmer*in zu, die erforderlichen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten innezuhaben.

§ 3 Termine & Rücktritt vom Vertrag

(1)      Vereinbarte Termine sind für beide Vertragspartner*innen verbindlich. Eine folgenlose Absage oder Terminverschiebung ist für beide Seiten bis spätestens vier Wochen vor einem vereinbarten Termin möglich.

(2)     Sofern die Diversity Factory GmbH verbindliche Termine aus Gründen, die die Diversity Factory GmbH nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (z.B. Krankheit), wird die Diversity Factory GmbH die Auftraggeber*innen hierüber unverzüglich informieren. Die Diversity Factory GmbH wird neue Termine vorschlagen. Kommen neue Termine nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten zustande, sind sowohl die Auftraggeber*innen als auch die Diversity Factory GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung der Auftraggeber*innen wird von der Diversity Factory GmbH unverzüglich erstattet.

(3)     Die Rechte der Auftraggeber*innen gemäß § 8 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte der Diversity Factory GmbH, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

§ 4 Annahmeverzug der Auftraggeber*innen

Die Auftraggeber*innen verpflichten sich, alle Termine pünktlich wahrzunehmen. Kommen Auftraggeber*innen in Annahmeverzug, unterlassen sie eine Mitwirkungshandlung oder entfällt die Auftragsdurchführung seitens der Diversity Factory GmbH aus anderen, von Auftraggeber*innen zu vertretenden Gründen, so ist die Diversity Factory GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen. Der Vergütungsanspruch der Diversity Factory GmbH bleibt in den vorgenannten Fällen in voller Höhe nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 S. 2 bestehen, ohne dass die Diversity Factory GmbH zur Nachleistung verpflichtet ist.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1)      Es gilt die im Auftragsformular bezeichnete Vergütung als vereinbart.

(2)     Die Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Die Diversity Factory GmbH ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, erbrachte Teilleistungen abzurechnen. Die Diversity Factory GmbH ist zudem berechtigt, Vorschüsse abzurechnen.

(3)     Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommen Auftraggeber*innen in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Diversity Factory GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(4)     Auftraggeber*innen stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als ihr Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung der Diversity Factory GmbH bleiben die Gegenrechte der Auftraggeber*innen insbesondere gemäß § 7 dieser AGB unberührt.

(5)     Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch der Diversity Factory GmbH auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit der Auftraggeber*innen gefährdet wird, so ist die Diversity Factory GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der Diversity Factory GmbH aus dem Auftrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behält sich die Diversity Factory GmbH das Eigentum an allen ausgehändigten Unterlagen, Handbüchern, Daten, Broschüren und sonstigen Materialien vor.

§ 7 Mängelansprüche seitens Auftraggeber*innen

(1)      Für die Rechte der Auftraggeber*innen bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2)     Grundlage der Mängelhaftung der Diversity Factory GmbH ist vor allem die getroffene Vereinbarung.

(3)     Ist die Auftragsdurchführung der Diversity Factory GmbH mangelhaft gewesen, kann die Diversity Factory GmbH zunächst verlangen, die Leistungen noch einmal zu erbringen (Nacherfüllung).

(4)     Die Diversity Factory GmbH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Auftraggeber*innen die fällige Vergütung bezahlen. Auftraggeber*innen sind jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.

(5)      Auftraggeber*innen haben der Diversity Factory GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit zu geben und Termine gemäß zu vereinbaren.

(6)      Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Fahrtkosten trägt die Diversity Factory GmbH selbst.

(7)      Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung Auftraggeber*innen zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, können Auftraggeber*innen vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(8)      Ansprüche von Auftraggeber*innen auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 8 Sonstige Haftung

(1)       Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Diversity Factory GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2)      Auf Schadensersatz haftet die Diversity Factory GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Diversity Factory GmbH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a)        für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b)        für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Diversity Factory GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung der Diversity Factory GmbH für fahrlässig verursachte Schäden aus dem zwischen den Auftraggeber*innen und der Diversity Factory GmbH abgeschlossenen Auftrag wird insoweit auf 300.000 EUR (in Worten: dreihunderttausend Euro) begrenzt. Klarstellend hält die Diversity Factory GmbH fest: Sollte ein Termin ausfallen, weil Mitarbeitende der Diversity Factory GmbH erkranken oder einen Unfall erleiden und eine Vertretung nicht möglich ist, haftet die Diversity Factory GmbH nicht für eventuelle Schäden der Auftraggeber*innen, wenn die Krankheit oder der Unfall nicht vorsätzlich oder grob-fahrlässig herbeigeführt wurden.

(3)      Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden die Diversity Factory GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen wurde und für Ansprüche der Auftraggeber*innen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4)      Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, können Auftraggeber*innen nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Diversity Factory GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht der Auftraggeber*innen wird – mit Ausnahme des nach § 3 Abs. 1 S. 2 dieser AGB – ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 9 Verjährung

(1)       Abweichend von Gesetz beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln ein Jahr ab dem Ende der Auftragsdurchführung.

(2)      Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche der Auftraggeber*innen, die auf einem Mangel beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche der Auftraggeber*innen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Datenschutz

(1)       Die Diversity Factory GmbH beachtet die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Danach ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung bzw. eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlauben oder eine Verarbeitung dieser Daten vorgeschrieben ist. Die Grundsätze der DS-GVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 Abs. 1 DS-GVO festgelegt und beinhalten im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:

        Personenbezogene Daten müssen

a)        auf rechtmäßige Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden;

b)        für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden;

c)        dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);

d)         sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden;

e)         in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist;

f)         in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“); Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Verstoß kann zugleich eine Verletzung von vertraglichen Pflichten oder spezieller Geheimhaltungspflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche) Schadenersatzansprüche können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben.

(2)      Die Diversity Factory GmbH verpflichtet die eigenen Mitarbeiter*innen auf die Einhaltung des Datengeheimnisses, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.

(3)      Die Diversity Factory GmbH verpflichtet sich zu regelmäßiger Datensicherung im erforderlichen Umfang. Dazu zählen:

        • Zugangskontrolle (z.B. Passwortschutz),

        • Zugriffskontrolle (z.B. Zugriffsbeschränkungen),

        • Weitergabekontrolle (z.B. Uploadverbot),

        • Eingabekontrolle (z.B. Protokollierung vorgenommener Datenveränderungen),

        • Auftrags- und Verfügbarkeitskontrolle (z.B. regelmäßige Backups),

        • Verschlüsselung,

        • Trennungsgebot (z.B. technisch bewirkte physische Trennung des Speicherortes von dienstlichen
          und privaten Daten).

 Insbesondere hat die Diversity Factory GmbH die einem Zugriff unterliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung sowie sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder  Angriffe, gleich welcher Art, durch Mitarbeitende der Auftraggeber*innen oder sonstige Dritte zu schützen. Hierzu ergreift die Diversity Factory GmbH die nach dem neuesten Stand bewährter Technik geeigneten Maßnahmen in erforderlichem Umfang, insbesondere zum Schutz gegen Viren und sonstige schadhafte Programme oder Programmroutinen, außerdem sonstige Maßnahmen zum Schutz der jeweiligen Einrichtung, insbesondere zum Schutz gegen Einbruch. Bei Verwendung von nicht meinem Zugriff unterliegenden Systemen habe ich den jeweils eingesetzten Personen entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung regelmäßig zu überwachen.

§ 11 Referenzen

Die Diversity Factory GmbH ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss eines Auftrags Auftraggeber*innen als Referenzkund*innen und den abgeschlossenen Auftrag als Referenzauftrag zu benennen, um damit zu werben (z.B. auf der Unternehmens-Homepage), sofern nicht zwischen der Diversity Factory GmbH und den Auftraggeber*innen Geheimhaltung vereinbart wurde. Auftraggeber*innen haben das Recht, der Referenzbenennung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widersprechen. Namen von natürlichen Personen, Markenlogos oder Bilder von natürlichen Personen dürfen nur nach zuvor ausdrücklich erteilter Genehmigung der jeweils berechtigten Person verarbeitet und verwendet werden.

§ 12 Höhere Gewalt 

Ist der Diversity Factory GmbH eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von Rohstoff, Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfen, gravierenden Transportstörungen, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen, Pandemien oder sonstigen nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich, ist sie zur Leistung nicht verpflichtet, solange das Leistungshindernis andauert und sie die Auftraggeber*innen unverzüglich in Textform (per E-Mail) informiert hat.

§ 13 Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher*in sind haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Adresse/E-mail) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns oder an (hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Ware ermächtigten Person einzufügen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf  der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht  notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

- Ende der Widerrufsbelehrung –

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

- An [hier ist der Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse des Unternehmers durch die*den 

Unternehmer*in einzufügen]:
–Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der

folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
–Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–Name des/der Verbraucher(s)
–Anschrift des/der Verbraucher(s)
–Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–Datum __________
(*) Unzutreffendes streichen

§ 13.1 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den  Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung unsererseits verlieren. Wir weisen darauf hin, dass wir den Vertragsschluss von der vorgenannten Zustimmung und Bestätigung abhängig machen können.

§ 14 Zusätzliche Bestimmungen für die e-Learning Plattform „Diversity Masterclasses“

Über die e-Learning-Plattform (www.diversityfactory.com) können Online-Seminare „Diversity Masterclasses“ käuflich erworben werden.

§ 14.1 Angebot und Vertragsschluss

Die Buchung erfolgt über den Online-Shop. Die Buchung kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung bestätigen bzw. das Online-Seminar für Sie freischalten.

§ 14.2 Kursgebühr und Zahlungen

Die Preise verstehen sich als Preise pro Teilnehmer*in und Kurs zzgl. MwSt. Die veröffentlichten Preise stellen kein Angebot dar und können von uns jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme der Bestellung zurückgezogen oder geändert werden. Der Preis kann per Rechnung, Direktüberweisung, PayPal oder Kreditkarte beglichen werden. Wenn Sie sich für die Zahlungsart „Rechnung“ entscheiden, werden Sie erst nach Geldeingang zum Kurs freigeschaltet. Der Rechnungsbetrag wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt im Regelfall per E-Mail.

§ 14.3 Urheber*innenrecht & Nutzungsrechte

Mit der Freischaltung eines oder mehrerer Online-Seminare erhält die Teilnehmer*in ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den über die E-Learning-Plattform gekauften Kurseinheiten. Sie haben auf Ihre gebuchten und bezahlten Online-Seminare für die Dauer des Kurses (derzeit 8 Wochen) und weitere 14 Tage Zugriff. Nach Ablauf der Zugriffszeit haben Sie keinen Zugriff mehr darauf. Der Zugriff bzw. die Frist beginnt mit erfolgreicher Zahlung. Alle von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen (Kursmaterialien) und Inhalte dürfen weder kopiert, vervielfältigt oder in einer anderen Form an Dritte weitergegeben oder veröffentlich werden. Durch die Buchung eines e-Learning Kurses erhält die Teilnehmer*in das Recht, diesen Kurs und die Kursinhalte ausschließlich für sich selbst zu verwenden. Sie ist nicht berechtigt, diesen zu verkaufen, zu lizenzieren, innerhalb eines Beratungsauftrags als Berater zu verwerten, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder anderweitig für einen Gegenwert zu übertragen. Sie ist weiterhin nicht berechtigt, die Inhalte oder Teile hieraus über den Vertragszweck hinaus zu verwenden. Das Urheber*innenrecht verbleibt bei uns.

§ 14.4 Verfügbarkeit des Online-Angebots

Wir übernehmen keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Angebots. Sollte dadurch die Zugriffszeit (Dauer des Kurses + weitere 14-Tage) beeinträchtigt werden, wird der Zugriff auf die erworbenen Inhalte um den Zeitraum verlängert, für welchen die Inhalte nicht zur Verfügung standen. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, Teile oder den gesamten Inhalt des Angebots ohne besondere Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Bereitstellung zeitweise oder endgültig einzustellen.

§ 14.5 Technische Voraussetzungen

Die Vertragspartner*in ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Kursen zu schaffen.

§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1)     Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Auftraggeber*innen und der Diversity Factory GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2)      Sind Auftraggeber*innen Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Diversity Factory GmbH in Köln. Entsprechendes gilt, wenn Auftraggeber*innen Unternehmer*innen im Sinne von § 14 BGB sind. Die Diversity Factory GmbH ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort des Auftrags gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand der Auftraggeber*innen zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.